FAQ

Hier beantworten wir die geläufigsten Fragen rund um das Projekt. Falls Sie die passende Antwort auf Ihre Frage nicht finden, melden Sie sich über das Kontaktformular.

1. Was bedeutet "WBG Fislisbach i.G."?

"WBG" steht für Wohnbaugenossenschaft.
"i.G." bedeutet in Gründung.

Die formelle Genossenschaft besteht noch nicht, wird aber vorbereitet. In den nächsten Schritten sollen eine Aufbaugruppe gebildet, Statuten erarbeitet, ein Mitgliedschaftsmodell entwickelt und die organisatorischen Grundlagen für die spätere Genossenschaft geschaffen werden.

2. Ist die Genossenschaft schon gegründet?

Nein. Die WBG Fislisbach i.G. befindet sich aktuell im Aufbau.

Die formelle Gründung wird vorbereitet und spätestens bis Mitte 2027 angestrebt. Mit der Gründung werden Statuten beschlossen, Mitglieder aufgenommen und ein Vorstand gewählt.

3. Wer steht hinter der Initiative?

Getragen wird die Initiative von der Erbengemeinschaft des Werner Peterhans sel., vertreten durch Irene Peterhans.

In der Aufbauphase wird das Vorhaben zusätzlich durch eine fachlich breit erfahrene Person aus dem familiären Umfeld begleitet. Ziel ist es, die künftige Genossenschaft breit abzustützen und die Aufgaben schrittweise auf Aufbaugruppe, Vorstand, Arbeitsgruppen und weitere Fachpersonen zu verteilen.

4. Wo liegt das mögliche Projektareal?

Das mögliche Projektareal liegt an der Birmenstorferstrasse 4 in Fislisbach.

5. Ist das Grundstück bereits rechtlich gesichert?

Noch nicht.

Die Eigentümerschaft des Areals unterstützt die Idee, das Grundstück für ein gemeinnütziges Wohnbauprojekt zur Verfügung zu stellen. Die rechtliche Sicherung des Areals ist Teil der nächsten Projektschritte.

6. Wird das Grundstück verkauft oder im Baurecht abgegeben?

Die Erbengemeinschaft bevorzugt grundsätzlich einen Verkauf des Grundstücks an die spätere Genossenschaft.

Die konkrete Ausgestaltung ist noch offen. Denkbar sind flexible Modelle wie eine aufgeschobene Kaufpreiszahlung, Verkäuferdarlehen oder eine teilweise Beteiligung über Genossenschaftsanteile. Diese Fragen werden rechtlich, steuerlich und finanziell sorgfältig geprüft.

7. Was ist auf dem Areal geplant?

Ziel ist langfristig bezahlbarer Mietwohnraum nach gemeinnützigen Grundsätzen.

Noch sind Wohnungsmix, Anzahl Wohnungen, Architektur, Mietzinse, gemeinschaftliche Angebote und Vergabekriterien nicht festgelegt. Diese Fragen sollen im weiteren Prozess sorgfältig entwickelt werden.

8. Was bedeutet gemeinnütziger Wohnbau?

Gemeinnütziger Wohnbau bedeutet, dass der Wohnraum langfristig dem Wohnen dienen soll und nicht der kurzfristigen Spekulation.

Im Zentrum stehen:

  • bezahlbare Mieten

  • langfristige Sicherung des Wohnraums

  • sorgfältiger Umgang mit Grund und Boden

  • Mitwirkung der Mitglieder

  • transparente Organisation

  • gute Nachbarschaft

9. Was ist eine Wohnbaugenossenschaft?

Eine Wohnbaugenossenschaft ist eine Organisation, in der sich Menschen zusammenschliessen, um gemeinsam Wohnraum zu schaffen, zu sichern und zu verwalten.

Die Mitglieder tragen die Genossenschaft mit und bestimmen im Rahmen der Statuten mit. Die konkrete Organisation der WBG Fislisbach i.G. wird mit Statuten und Gründungsversammlung festgelegt.

10. Was bedeutet Gestaltungsplanpflicht?

Das Areal kann nicht einfach direkt mit einem normalen Baugesuch entwickelt werden.

Zuerst braucht es einen Gestaltungsplan. Darin wird geklärt, wie sich eine künftige Bebauung gut in das Gebiet einfügt und welche Rahmenbedingungen für Gebäude, Nutzung, Erschliessung, Freiraum, Qualität und weitere Themen gelten.

11. Ist der Gestaltungsplan schon beschlossen?

Nein.

Der Gestaltungsplan ist Teil der nächsten Planungsschritte. Er wird in Abstimmung mit Gemeinde, Kanton und weiteren Beteiligten ausgearbeitet.

12. Ist ein Gestaltungsplan bereits eine Baubewilligung?

Nein.

Der Gestaltungsplan legt die planerischen Rahmenbedingungen fest. Erst danach kann ein konkretes Bauprojekt ausgearbeitet und ein Baugesuch eingereicht werden.

Die Baubewilligung ist ein späterer, eigenständiger Schritt.

13. Welche Rolle spielt die Gemeinde Fislisbach?

Die Gemeinde Fislisbach spielt eine zentrale Rolle im weiteren Prozess.

Sie ist wichtig bei:

  • planerischer Abstimmung

  • Ideenwettbewerb beziehungsweise qualitätsorientiertem Verfahren

  • Ausarbeitung des Gestaltungsplans

  • politischer und öffentlicher Abstützung

  • späterer Baubewilligung

Die bisherigen Gespräche verliefen konstruktiv. Die Initiative und Vorbereitung müssen jedoch wesentlich von der entstehenden Genossenschaft ausgehen.

14. Welche Rolle spielt der Kanton?

Der Kanton begleitet und prüft den Gestaltungsplan insbesondere hinsichtlich Rechtmässigkeit, kantonaler Interessen, übergeordneter Vorgaben und Genehmigungsfähigkeit.

Die Abstimmung mit Gemeinde und Kanton ist deshalb ein wichtiger Bestandteil der nächsten Schritte.

15. Werden Bevölkerung und Nachbarschaft einbezogen?

Ja.

Das Projekt soll transparent entwickelt werden. Fragen, Hinweise und Anliegen aus Bevölkerung, Nachbarschaft und von betroffenen Grundeigentümern sollen frühzeitig gehört und im weiteren Prozess angemessen berücksichtigt werden.

16. Was ist mit bestehenden Nutzungen im Planungsperimeter?

Zum Planungsperimeter gehören auch weitere Grundstücke und Interessen.

Bestehende Nutzungen, Eigentumsverhältnisse und berechtigte Anliegen sollen im weiteren Prozess sorgfältig berücksichtigt werden.

17. Wann kann gebaut werden?

Das ist noch offen.

Zuerst braucht es die Gründung der Genossenschaft, die Sicherung des Grundstücks, den Gestaltungsplan, die politische und behördliche Abstützung, die Finanzierung, ein konkretes Bauprojekt und die Baubewilligung.

Ein Baubeginn ist deshalb erst zu einem späteren Zeitpunkt realistisch.

18. Wann könnten die ersten Wohnungen bezogen werden?

Ein Erstbezug ist frühestens gegen Ende des Jahrzehnts realistisch.

Alle Zeitangaben sind vorläufig und hängen von Planung, Bewilligung, Finanzierung und Bau ab.

19. Kann ich mich schon für eine Wohnung anmelden?

Ja, Sie können Ihr Wohninteresse anmelden.

Wichtig: Es handelt sich noch nicht um eine Wohnungsbewerbung und nicht um eine Wohnungszusage. Ihre Rückmeldung hilft, den Bedarf besser zu verstehen und die weitere Planung vorzubereiten.

20. Bekomme ich mit einer Anmeldung sicher eine Wohnung?

Nein.

Eine Anmeldung von Wohninteresse ist unverbindlich und führt zu keiner Wohnungszusage. Die späteren Vergabekriterien werden erst ausgearbeitet, wenn Genossenschaft, Projekt und Wohnungsangebot konkreter sind.

21. Welche Wohnungen wird es geben?

Das ist noch offen.

Wohnungsmix, Wohnungsgrössen, gemeinschaftliche Angebote und besondere Wohnformen sollen im weiteren Prozess entwickelt werden. Rückmeldungen von Wohninteressierten helfen, den Bedarf besser einzuschätzen.

22. Wie hoch werden die Mieten sein?

Das ist noch nicht bekannt.

Ziel ist langfristig bezahlbarer Mietwohnraum nach gemeinnützigen Grundsätzen. Konkrete Mietzinse können erst später berechnet werden, wenn Grundstück, Projekt, Baukosten, Finanzierung und Betrieb klarer sind.

23. Was kostet eine Mitgliedschaft?

Das ist noch nicht festgelegt.

Die konkreten Mitgliedschaftskategorien, Anteilscheine und Beiträge werden im Rahmen der Statuten und des Finanzierungsmodells ausgearbeitet.

24. Was sind Anteilscheine?

Anteilscheine sind Beteiligungen am Genossenschaftskapital.

Sie können später eine Rolle spielen für Mitglieder, Wohnmitglieder, Unterstützende oder andere Beteiligte. Die genaue Höhe, Verzinsung, Rückzahlung und Bedeutung der Anteilscheine werden noch festgelegt.

25. Muss ich Mitglied werden, um später dort wohnen zu können?

Das wird später in den Statuten und Vermietungsgrundsätzen festgelegt.

Bei vielen Wohnbaugenossenschaften ist eine Mitgliedschaft Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags. Für die WBG Fislisbach i.G. wird dies noch konkret ausgearbeitet.

26. Kann ich Mitglied werden, ohne später dort zu wohnen?

Das soll voraussichtlich möglich sein.

Denkbar sind unterschiedliche Formen der Beteiligung: für Personen mit Wohninteresse, für Mitwirkende, für Unterstützende und allenfalls für Organisationen. Die konkreten Kategorien werden später festgelegt.

27. Kann ich im Vorstand oder in einer Arbeitsgruppe mitwirken?

Ja.

Die WBG Fislisbach i.G. sucht Menschen mit Erfahrung oder Interesse in Bereichen wie Bau, Immobilien, Finanzen, Recht, Kommunikation, Administration, Sozialem, Gemeindeentwicklung und Genossenschaftswesen.

Aktuell wird insbesondere eine Aufbaugruppe vorbereitet.

28. Was ist die Aufbaugruppe?

Die Aufbaugruppe ist eine informelle Gruppe von Personen, die die Gründung der Genossenschaft vorbereitet.

Sie ist noch kein Vorstand im rechtlichen Sinn, übernimmt aber wichtige vorbereitende Aufgaben wie Statuten, Mitgliedschaftsmodell, Finanzierung, Kommunikation, Planung und Mitgliedergewinnung.

29. Kann ich auch mitwirken, wenn ich wenig Zeit habe?

Ja.

Mitwirkung kann unterschiedlich aussehen: regelmässige Mitarbeit, punktuelle Fachbeiträge, Kontakte, Unterstützung bei Veranstaltungen, Feedback oder Teilnahme an Arbeitsgruppen.

Auch zeitlich begrenzte Unterstützung ist wertvoll.

30. Kann ich das Projekt finanziell unterstützen?

Grundsätzlich ja.

Konkrete Beteiligungs- und Finanzierungsmodelle werden sorgfältig vorbereitet. Wer das Vorhaben finanziell unterstützen möchte, kann sich bereits melden. Es werden jedoch noch keine konkreten Anlage-, Rendite-, Sicherheits- oder Rückzahlungsversprechen gemacht.

31. Können Handwerker oder Unternehmen mitwirken?

Ja.

Lokales Gewerbe, Handwerkerinnen und Handwerker sowie Fachpersonen aus der Region können Wissen, Erfahrung oder Netzwerk einbringen. Konkrete Formen einer späteren Beteiligung oder Leistungserbringung werden zu gegebener Zeit geprüft.

32. Wie bleibt man informiert?

Sie können sich über das Kontaktformular eintragen.

Wir informieren über nächste Schritte, Veranstaltungen, Mitwirkungsmöglichkeiten und den weiteren Projektstand.

WohnBauGenossenschaft Fislisbach, Birmenstorferstrasse 4, 5442 Fislisbach